Die Tradition wahren, die grundsätzliche Aufgabe nicht aus den Augen verlieren, dabei dem jeweiligen Heute entsprechend zu handeln - das hat HAUS SEEFAHRT durch die Jahrhunderte getan, und das soll es auch weiterhin tun können.
Kapitäne oder Schiffsoffiziere mit Kapitänspatent, die bei Bremer Reedereien oder auf in Bremen beheimateten Schiffen fahren oder gefahren haben oder die im Lande Bremen in schiffahrtsverbundenen Berufen tätig sind, können Mitglieder werden. Kaufleute - in jedem Jahr drei - werden auf der Generalversammlung von allen anwesenden Mitgliedern gewählt. Kapitäne werden auf Antrag durch Beschluß der Session aufgenommen.
HAUS SEEFAHRT besitzt in Bremen-Grohn den Seefahrtshof, eine parkähnliche Anlage von ca. 20.000 qm. Der Zugang führt durch das Seefahrtstor von 1665, erhalten trotz verschiedener Umzüge und der Kriegsfolgen. Die Anlage wird geprägt durch acht Häuser mit 24 modernen Drei- und 12 Zwei-Zimmerwohnungen. Seemännische Mitglieder können dort im Ruhestand mit ihren Ehefrauen, wie auch Witwen, mietfrei wohnen - in der Reihenfolge der Antragsstellung auf eine Wohnung, der Bedürftigkeit der Antragsteller und der Verfügbarkeit einer Wohnung. Mehr als 120 außerhalb lebende Witwen von Seemännischen Mitgliedern werden durch Zahlung von Quartalgeldern unterstützt.